Die nachfolgenden, den Beruf des Rechtsanwalts
regelnden Vorschriften Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte
in Deutschland (EuRAG) können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer
eingesehen werden.
Nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung
zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden
Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen
und die Versicherung während der Dauer ihrer Zulassung aufrecht
zu erhalten.
Für Herrn Rechtsanwalt Thilo Allwardt besteht eine Berufshaftpflichtversicherung
bei der R+V Allgemeine Versicherung-AG, Taunusstaße 1, 65193
Wiesbaden.
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